
Dr. Eugen Banauch
Leiter der Abteilung Forschungsmanagement Mozarteum Salzburg
Dass ungeborene Kinder beim Verdacht auf geistige oder körperliche Behinderung in Österreich bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden können, macht mich persönlich betroffen, da meiner Mutter aus genau diesem Grund zur Abtreibung geraten wurde.
Hat sie nicht gemacht… Heute ist meine Schwester eine fantastische Lehrerin, Mutter von 6 Kindern und ein echtes Vorbild für viele – und ohne Behinderung auf die Welt gekommen. Aber selbst, wenn: dass so wenige Kinder mit Down-Syndrom leben dürfen, ist im krassen Widerspruch zu den Diversitätsgeboten unserer Zeit.
#fairändern setzt sich für ein neues Nachdenken über den Schutz des ungeborenen Lebens ein; fern von einzementierten Ideologielinien, Freiheitsbildern und Freund/Feind-Schemata. Das finde ich unterstützenswert!







Vier Fünftel der Menschen in Österreich befürworten die Einführung einer mehrtätigen Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch, wie z.B. bei medizinisch nicht notwendigen Schönheitsoperationen üblich.
Für Mag. Ines Gstrein, Tiroler Landesvorsitzende des Österr. Psychotherapeutenverbandes, ist klar: „Keine Schwangerschaft ist frei von Ängsten, Zweifeln, Unsicherheiten und kritischen Überlegungen. (…) aber auch kein Schwangerschaftsabbruch geht spurlos an einer Frau vorbei“.
Gemeinsam mit einer Hinweispflicht (Link) auf Beratungs- und Unterstützungsangebote ist das ein wichtiger Aspekt in der Prävention von ungewollten Abtreibungen!
#Bedenkzeit#Hinweispflicht#ungeplantschwanger#schwanger#fairändern#Abtreibung#ungewollteAbtreibung
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