Unsere Anliegen
Offizielle Statistik und anonyme Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich
In Österreich gibt es, anders als in den meisten westeuropäischen Ländern, keine offizielle Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Schätzungen gehen zwar von ca. 35.000 Abbrüchen im Jahr aus, für gesicherte Zahlen fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Grundlage. Auch gibt es in Österreich keine Motivforschungen zu den Gründen für einen Abbruch. Dabei erscheint beides unumgänglich für eine umfangreiche Unterstützung schwangerer Frauen.
Hinweispflicht des Arztes auf Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen
Ärzte sollten dazu angehalten werden, über das psychosoziale Beratungsangebot im Umfeld zu informieren und Informationen auszuhändigen, in welchen über rechtliche, finanzielle und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten informiert wird. Der Arzt/die Ärztin kann Frauen über die medizinischen Implikationen einer etwaigen Behinderung oder der Durchführung einer Abtreibung informieren. Aber das ärztliche Personal ist selten zeitgleich in der Lage, auch die psychosozialen Komponenten und die Information über rechtliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten abzudecken. Dennoch bleiben Arzt/Ärztin oftmals die einzigen Bezugspersonen von Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Daher sollten diese dazu angehalten werden, über das psychosoziale Beratungsangebot im Umfeld zu informieren und eine vom Ministerium für Frauen und Familie ausgearbeitete Information auszuhändigen, in welcher über rechtliche, finanzielle und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten informiert wird.
Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches
Eine mindestens dreitägige Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch, wie es auch bei anderen operativen Eingriffen üblich ist. Wenn die Tatsache einer Schwangerschaft oder die Information über eine wahrscheinliche Behinderung des Kindes dazu anregt, eine Abtreibung durchführen zu lassen, braucht es einen Zeitpuffer, während dessen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden können, damit diese Entscheidung keinesfalls übereilt getroffen wird. Dazu benötigt es eine mindestens dreitägige Bedenkzeit vor einem Schwangerschaftsabbruch, wie es auch bei anderen operativen Eingriffen üblich ist.
Informationskampagne über Adoption/Pflege als Alternative zum Schwangerschaftsabbruch
Kein Kind ist ungewollt: in Österreich warten überproportional viele Adoptiveltern auf ein Kind, vielen schwangeren Frauen ist diese Möglichkeit aber nur bedingt bekannt. In Österreich warten überproportional viele Adoptiveltern auf ein Kind (Verhältnis 10:1), vielen schwangeren Frauen ist diese Möglichkeit nur bedingt bekannt.
Breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern
die ein Kind mit Behinderung erwarten oder bereits eines zur Welt gebracht haben, sowie die Kommunikation dieser Angebote an betroffene Frauen. Dazu zählt die Aufklärung/Beratung vor, während und nach pränataler Diagnostik.
Abschaffung der eugenischen Indikation
Seit 1975 können in Österreich Kinder mit Verdacht auf Behinderung bis zur Geburt abgetrieben werden. Seit 1975 können vorgeburtliche Kinder in Österreich u.a. „wenn […] eine ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde […]“ (§ 97 StGB) bis zur Geburt abgetrieben werden. Dies ist nicht nur eine deutliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, sondern vor allem ein unwürdiges Werturteil über ihr Lebensrecht.
Wer wir sind
Helfen Sie mit, Österreich zu #fairändern!
Ein Freund hat mich angefragt, mitzumachen. Mir waren die Themen rund um #fairändern immer schon ein Anliegen, und so bin ich mit voller Motivation eingestiegen. Seither hat sich sehr viel bewegt, und ich bin einfach dankbar, mit dabei sein zu können. Ich kann jedem nur empfehlen, sich einzubringen – man kann bei #fairändern sehr viel für ein besseres Österreich bewirken.
– Josef B.