Unsere Forderung nach einer Hinweispflicht des Arztes oder der Ärztin auf Beratungsangebote wird von 84% der Bevölkerung unterstützt! Das Recht der Schwangeren auf Information darf nicht länger ignoriert werden, es braucht endlich eine faire und ehrliche Unterstützung gerade von ungeplant schwangeren Frauen.

Der gängige Satz: Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen – Abbruch oder Austragung mit expliziter Benennung der Selbstbestimmung führt oft zu Gegenteiligem. Mag. Margit Haider, Leiterin der Abteilung Familie und Erwachsene der Diözese Innsbruck dazu: „Betroffene werden allein gelassen, die gesamte Last der Entscheidung wird ihnen zugemutet.“

Erste Schritte in diese Richtung wurden mit einer neuen Broschüre des Familienministeriums gesetzt die an alle Gynäkologen und Ambulanzen verteilt werden soll, mehr dazu hier (LINK zu unserem Beitrag darüber). Das ist aber noch nicht genug, wir fordern eine gesetzlich verankerte Hinweispflicht des Arztes gegenüber der Schwangeren, damit sie alle notwendigen Informationen zur Verfügung hat!

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