Vor wenigen Tagen hat sich das Europäische Parlament in einer Abstimmung dafür ausgesprochen, Abtreibung in die Grundrechte-Charta aufzunehmen. Eine Mehrheit von 336 Abgeordneten stimmte für eine entsprechende Resolution, 163 stimmten dagegen und 39 enthielten sich. Diese Abstimmung ist nicht bindend, für eine Änderung ist eine Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erforderlich. Das ist nicht sehr wahrscheinlich, dennoch ist diese erstmalige Mehrheitsmeinung der EU-Parteien erschreckend! Seit vielen Jahrzehnten versuchen verschiedene Kräfte den Schwangerschaftsabbruch europaweit zu fördern.

Was bedeutet es, wenn diese in sich widersinnige Forderung – Abtreibung sei ein Grundrecht – von immer mehr europäischen Staaten vorangetrieben wird? Unter dem Deckmantel von „Frauenrechten“, „Selbstbestimmung“ und „reproduktive Gesundheit“ wird versucht, den Schwangerschaftsabbruch als „Gesundheitsleistung“ zu etablieren. Eine Schwangerschaft ist aber keine Krankheit! Sie bedeutet, dass eine Frau ein Kind erwartet – wenn auch ungeplant. Und eine Abtreibung ist und bleibt ein Übel, das weitreichende Spuren in unserer Gesellschaft hinterlässt.

Gesetze sind dazu da, die wahren Grundrechte zu schützen. Denn nur dieser Schutz ermöglicht wahre Freiheit, auch für die Frauen. Schon jetzt steht mindestens jede zweite Frau unter starkem Druck Richtung Abtreibung (Link zur Umfrage). Ein Skandal – hier muss angesetzt werden! 

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