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Keine Diskriminierung!

Die Behindertenanwaltschaft fordert in ihrem aktuellen Jahresbericht die Streichung der embryopathischen Indikation. Diese besagt, dass eine Tötung von Kindern mit Behinderung bis zum Einsetzen der Wehen erlaubt ist, anders als bei gesunden Kindern, die nur innerhalb der Drei-Monats-Frist abgetrieben werden können. Das ist eine klare Ungleichbehandlung!

Schon 2013 empfahl der Ausschuss der Vereinten Nationen, die Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderung abzuschaffen. Und auch der österreichische Behindertenrat stellt in einer Aussendung fest, dass „die durch den Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung von Ungeborenen mit Behinderungen und Ungeborenen ohne Behinderungen diskriminierend ist“. Auch die Volksanwaltschaft bestätigt den Widerspruch der Regelung zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Am 6. Oktober 2021 wurde der Jahresbericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen im Sozialausschuss des Parlaments behandelt und von allen Parteien – außer der SPÖ – zur Kenntnis genommen. In dem Bericht wird die „Streichung der embryopathischen Indikation“ sowie eine „deutlichen Ausbau von Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern mit Behinderungen“ gefordert.

#fairändern fordert seit Beginn der Bürgerinitiative die Abschaffung der eugenischen/embryopathischen Indikation, weil die Abtreibung von Kindern aufgrund einer Behinderung nicht nur eine echte Diskriminierung darstellt, sondern auch ein unrechtmäßiges Werturteil über ihr Lebensrecht ist. Wir unterstützen daher die Forderungen in diesem Bericht und fordern endlich ein Ende der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung!

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