ruft eine kleine, aber laute Gruppe, die Abtreibungen kostenfrei und als „Gesundheitsleistung“ in allen österreichischen Krankenhäusern etablieren wollen.
Viele von uns verwundert dieser Ruf, hat man doch nie gehört, dass Frauen oder Männer nach Abtreibungen in irgendeiner Form bestraft werden. Dennoch ist der Schwangerschaftsabbruch in Österreich im Strafgesetzbuch geregelt. Und das hat nachvollziehbare Gründe. Eine Abtreibung ist ein juristischer und ethischer Sonderfall, weil zwei Rechte aufeinanderprallen: Das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit und das Lebensrecht des Ungeborenen. Dieser Konflikt ist nicht so einfach zu lösen, wie man/frau es sich wünschen würde!
Am einfachsten wäre es zu behaupten: „Da ist ja (noch) nichts.“ Doch würden Sie das zu Ihrer Freundin sagen, die Ihnen freudig das erste Ultraschallbild von ihrem lang ersehnten Nachwuchs zeigt? Uns allen ist klar – und durch den Fortschritt der Wissenschaft heute klarer denn je – im Körper der Frau reift ein neuer, eigenständiger Mensch heran. Wir können ihm heute mit Videoaufnahmen dabei zusehen.
Niemand wird in Österreich wegen einer Abtreibung „kriminalisiert“. Der Verbleib im Strafgesetzbuch schützt vor ausufernder Willkür und vor der bewusst herbeigeredeten Bagatellisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Beim Schrei nach „Entkriminalisierung“ geht es nicht um Verhinderung von Strafverfolgung, sondern vielmehr darum, jene zum Schweigen zu zwingen, die auf eine unumgängliche Problematik hinweisen und daran arbeiten, ungeplant schwangeren Frauen mehr als nur ein „Recht auf eine kostenlose Abtreibung“ anzubieten. Fahrlässig mit der Schutzfunktion des Strafrechts umzugehen tut niemandem gut. Weder dem einzelnen, noch der Gesellschaft.
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Erlauben Sie mir einen Kommentar dazu:
„Eine Abtreibung ist ein juristischer und ethischer Sonderfall, weil zwei Rechte aufeinanderprallen: Das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit und das Lebensrecht des Ungeborenen.“
Diesen Konflikt kann es nur geben, wenn die Schwangerschaft das Leben der Mutter gefährdet und die Abtreibung das einzige Mittel ist, den Tod der Mutter zu verhindern. Ansonsten ist jedoch die Schwangerschaft keine Verletzung des Rechts der Frau auf körperliche Unversehrtheit. Wohl aber ist die Abtreibung eine solche Verletzung.
Und zwar eine Verletzung, die noch dazu das Lebensrecht des Ungeborenen verletzt.
Kurz gesagt: Eine Geburt ist keine Beeinträchtigung körperliche Unversehrtheit der Mutter.
Das Strafgesetz schützt das Lebensrecht des Ungeborenen – aber leider in Österreich nicht immer.