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Rauchs frauenfeindliche Politik

Gesundheitsminister Johannes Rauch will Abtreibung aus dem Strafgesetz streichen und fordert überdies eine Kostenübernahme durch die Sozialversicherung.

Diese Forderung, die zeitlich vor der Nationalratswahl gar nicht umzusetzen ist, klingt hauptsächlich nach einer Wahlkampftaktik. Aber warum würde diese Forderung an sich tatsächlich eine Verschlechterung für Frauen in Österreich bedeuten? Die Verankerung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafrecht – das eine bis zu 5-jährige Haftstrafe für den Abtreiber vorsieht – ist eine Schutzmaßnahme und zugleich ein Signal, dass Abtreibung in sich nichts Gutes, sondern ein Übel ist. Würde sie aus dem Strafgesetz herausgenommen und beispielsweise in die Gesundheitsleistungen aufgenommen, bedeutet dies einen Paradigmenwechsel. Für betroffene Frauen, die unter ihrer Abtreibung leiden, wird es noch schwieriger, dieses erlebte Trauma aufzuarbeiten. Wer Abtreibung mit einer Wurzelbehandlung gleichsetzt, nimmt dem Thema die geschuldete Ernsthaftigkeit.

Ein weiterer Punkt ist der Schutz der Frauen vor ungewollten Abtreibungen. Wie aus der jüngsten Umfrage (siehe LINK) hervorgeht, wird mindestens jede zweite Frau zur Abtreibung gedrängt! Wenn schon ein – aufgeweichtes – Strafgesetz Frauen nicht schützen kann, wie viel mehr Opfer gäbe es ohne dieses?

Auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist abzulehnen. Abtreibung ist keine Gesundheitsleistung, kein Tumor, der entfernt werden muss. Können wir Frauen, die ein Kind erwarten, wirklich keine andere „Lösung“ als eine Absaugung anbieten? Sagen wir allen Ernstes zu Frauen: „Du kannst keine Ausbildung machen UND ein Kind bekommen!“, „Du kannst dir kein Kind leisten, lass es wegmachen!“, „Dein Kind brauchen wir nicht, wir wollen dich als Gesellschaft nicht dabei unterstützen, es zu bekommen“, „Wenn du nicht selber großziehen kannst, soll es auch kein anderer haben.“ Genau das sagt nämlich Gesundheitsminister Rauch mit seiner jüngsten Aussage. Eine absurde und frauenverachtende Forderung!

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