
Dr. Eugen Banauch
Leiter der Abteilung Forschungsmanagement Mozarteum Salzburg
Dass ungeborene Kinder beim Verdacht auf geistige oder körperliche Behinderung in Österreich bis kurz vor der Geburt abgetrieben werden können, macht mich persönlich betroffen, da meiner Mutter aus genau diesem Grund zur Abtreibung geraten wurde.
Hat sie nicht gemacht… Heute ist meine Schwester eine fantastische Lehrerin, Mutter von 6 Kindern und ein echtes Vorbild für viele – und ohne Behinderung auf die Welt gekommen. Aber selbst, wenn: dass so wenige Kinder mit Down-Syndrom leben dürfen, ist im krassen Widerspruch zu den Diversitätsgeboten unserer Zeit.
#fairändern setzt sich für ein neues Nachdenken über den Schutz des ungeborenen Lebens ein; fern von einzementierten Ideologielinien, Freiheitsbildern und Freund/Feind-Schemata. Das finde ich unterstützenswert!







Kein Mutterschutz in Österreich!
Der Verlust eines Kindes reißt vielen Paaren den Boden unter den Füßen weg. Die Freude auf das Kind endet jäh, es bleiben Trauer und Schmerz.
Nach so einem Erlebnis am nächsten Tag arbeiten gehen? Seit Juni können Frauen in Deutschland nach einer Fehlgeburt in Mutterschutz gehen. Je nach Schwangerschaftswoche stehen Betroffenen zwischen zwei und acht Wochen Mutterschutz zu.
In Österreich ist dies nicht möglich! #fairändern fordert: Mutterschutz auch nach einer Fehlgeburt!
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