Bischof Wilhelm Krautwaschl
Bischof Diözese Graz-Seckau
“Warum gibt es uns? Warum gibt es Menschen? Ohne einen Glauben an Gott, der allem, was ist und geschieht, einen Sinn verleiht, ist das schwierig zu beantworten. Gott hat uns, die Menschen, als ein Gegenüber in der Schöpfung geschaffen – so jedenfalls sehen wir es als Christen. Aus diesem Grund gibt es uns Menschen – sogar als Gottes Ebenbild. In Jesus Christus, seinem Mensch gewordenen Sohn, wird dies unüberbietbar deutlich.
Gott haucht uns das Leben ein – das Leben hier auf unserer Welt bis hinein in die Ewigkeit, wenn unsere beschränkte Lebenszeit zu Ende ist. Jedes einzelne Leben ist also grundsätzlich ein Geschenk Gottes. Es gibt nichts wertvolleres und wichtigeres als neues, menschliches Leben. Daher gilt: Jedes Leben ist lebenswert, jedes Leben ist mit einer eigenen Qualität ausgestattet, mit eigenen Möglichkeiten, den Weg durch das Leben und hin zu Gott zu gehen.
So freue ich mich über das vielfache “Ja” zum Leben, das immer wieder gegeben wird – und dies auch in schwierigen Zeiten und unter besonderen Umständen. Dann kann die Kirche helfen. Auch #fairändern setzt sich für gute Lösungen ein, die dem Leben dienen. Deshalb sage ich ein herzliches „Vergelt’s Gott“, dass es diese Initiative gibt.”
Ein grausames Urteil
Dass Menschen mit Behinderung, Krankheit oder Beeinträchtigung getötet oder ausgegrenzt und weggelegt werden, ist keine Neuheit der menschlichen Geschichte. Es ist aber nicht unbedingt ein Ideal, das wir als zivilisierte Gesellschaft anstreben. Und schon gar kein Fortschritt.
Und doch wird ein grausames Gesetz in der westlichen Welt hochgehalten, das vielerorts die Tötung von Kindern mit Behinderung bis zum Einsetzen der Wehen erlaubt. Auch in Österreich. Diese Kinder werden nicht mehr nach der Geburt getötet, sondern eben vorher. Durch vorgeburtliches genetisches Screening können wir heute viele Behinderungen, wie etwa die Trisomie 21, orten und somit „sauberer“ ungewollte Behinderungen mitsamt dem zugehörigen Menschen „wegmachen“. Wird es damit besser? Zivilisierter? Wohl kaum.
Die Länge der Frist, so wird erklärt, begründet sich damit, dass manche Behinderungen in den ersten Schwangerschaftsmonaten noch nicht feststellbar sind. Das ist sicherlich wahr, so füge ich hinzu, denn der Großteil der Behinderungen tritt überhaupt erst nach der Geburt oder im Laufe des Lebens auf.
Das Urteil, das wir über die 1,4 Millionen Menschen mit Behinderung in Österreich sprechen, ist grausam und sinnlos und eine beispiellose Diskriminierung. Heidi Crowter, eine junge Dame mit Down Syndrom, kämpft seit Jahren gegen das Gesetz der Spätabtreibung in England. Und blitzt damit ab, mit der Begründung, dass die Mutter das Kind mit Behinderung eventuell nicht wollen oder nicht lieben können würde. Die Grausamkeit dieses Urteils erinnert an dunkle Zeiten der Geschichte und ist nur als eine Art Blindheit zu verstehen.
Gemeinsam wollen wir alles daran setzen, diese barbarische Praxis abzuschaffen. #fairändern setzt sich mit aller Kraft für ein Ende der eugenischen Indikation in Österreich ein. Wir behindern niemanden. Wir heißen jeden willkommen. Jene mit offensichtlicher Behinderung und jene, die meinen, sie hätten keine.
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