Unsere Anliegen
Offizielle Statistik und anonyme Motivforschung zu Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich
In Österreich gibt es weder eine offizielle Statistik noch eine Erhebung der Gründe zu Schwangerschaftsabbrüchen. Für eine gezielte Unterstützung schwangerer Frauen ist beides dringend notwendig. Laut Umfrage sind mehr als zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung für solche Erhebungen.
Hinweispflicht des Arztes auf Unterstützungs- und Beratungsangebote für schwangere Frauen
Viele Frauen leiden insbesondere unter ihrer schlecht informierten, kurzentschlossenen Abtreibung. Leider werden sie oft nicht über medizinische Aspekte hinaus informiert. Deshalb sollen Ärzte beim Feststellen einer Schwangerschaft auch auf rechtliche, finanzielle und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen. 84% der österreichischen Bevölkerung unterstützen diese Forderung.
Bedenkzeit zwischen Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches
Eine Bedenkzeit dient dem Schutz der Rechte der Frau. Sie stellt sicher, dass niemand zu einem medizinischen Eingriff gedrängt oder überredet wird. So hat die Betroffene genügend Zeit, die Informationen zu verarbeiten und eine (weitere) Beratungsmöglichkeit zu nutzen. 80% der Menschen in Österreich sind für die Einführung einer solchen Bedenkzeit.
Informationskampagne über Adoption/Pflege als Alternative zum Schwangerschaftsabbruch
Kein Kind ist ungewollt: In Österreich warten überproportional viele Adoptiveltern auf ein zur Adoption freigegebenes Kind. Diese Möglichkeit ist nur bedingt bekannt, eine Informationskampagne für einen Imagewandel zum Thema Adoption und Pflegeelternschaft könnte vielen Frauen eine weitere Möglichkeit eröffnen. Eine solche Kampagne wird von 77% der österreichischen Bevölkerung unterstützt.
Breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot für Eltern
Alle Frauen, alle Familien, die ein Kind erwarten, haben ein Recht auf jene Unterstützung, die ihnen ein Ja zum Kind ermöglicht. Insbesondere jene Familien, die ein behindertes Kind erwarten, da sie einem erhöhtem gesellschaftlichen Druck Richtung Abtreibung ausgesetzt sind. Es braucht hier dringend niederschwellige Beratung und langfristige Unterstützung.
Abschaffung der eugenischen Indikation
Es ist außerdem kaum bekannt, dass ungeborene Kinder bei Verdacht auf Behinderung über die Fristenregelung hinaus bis zur Geburt abgetrieben werden können (§97 StGB Absatz 1 Ziffer 2 Fall 2). Diese Diskriminierung von Menschen mit Behinderung muss ein Ende haben!
Wer wir sind
Helfen Sie mit, Österreich zu #fairändern!
Ein Freund hat mich angefragt, mitzumachen. Mir waren die Themen rund um #fairändern immer schon ein Anliegen, und so bin ich mit voller Motivation eingestiegen. Seither hat sich sehr viel bewegt, und ich bin einfach dankbar, mit dabei sein zu können. Ich kann jedem nur empfehlen, sich einzubringen – man kann bei #fairändern sehr viel für ein besseres Österreich bewirken.
– Josef B.