Fehlende Betreuung schwangerer Frauen?

Fehlende Betreuung schwangerer Frauen?

 

In Deutschland ist derzeit eine rege Debatte zum Thema Abtreibung im Gange. Obwohl es in der Diskussion zunächst um das bestehende Werbeverbot für Abtreibungen ging, fand man sich bald in einer Grundsatzdebatte wieder. Jan Fleischhauer etwa zeigt sich schockiert über die zunehmende Zahl an Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Besonders besorgniserregend ist jedoch die Anzahl an abgetriebenen Kindern mit Down Syndrom. Frauen wird oft abgeraten, Kindern mit Trisomie 21 zur Welt zu bringen, um diesen und den Eltern ein vermeintlich hartes Leben zu ersparen. Fleischhauer merkt jedoch richtig an: „Ich glaube auch nicht, dass irgendjemand mit Downsyndrom von sich sagt, er wünschte, er wäre nicht geboren worden.“ In Österreich dürfen Kinder, wenn „ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“ (§97 StGB), bis zur Geburt abgetrieben werden. Diese Unterscheidung zwischen „gesunden Kindern“ und „Kindern mit Behinderung“ darf uns nicht kalt lassen.

Auch gibt es bei uns weder eine offizielle statistische Erfassung noch eine Motivforschung von Schwangerschaftsabbrüchen. Dies macht stutzig. Schließlich werden heutzutage zu den intimsten Fragen Statistiken erhoben. Wieso sollte also dieser bestimmte Bereich nicht ebenso ergründet werden? In vielen Ländern sind Erhebungen zu Schwangerschaftsabbrüchen seit langem Praxis, so eben in Deutschland, aber auch in Frankreich oder Italien. Eine offizielle Statistik könnte Klarheit schaffen, nicht nur wie viele Schwangerschaften jährlich abgebrochen werden, sondern auch in welchen Altersgruppen und Lebensumständen Abtreibungen vorgenommen werden. Aus diesen Daten wiederum ließen sich bessere Hilfsmaßnahmen ableiten, um Frauen in Konfliktschwangerschaften besser beizustehen und adäquate Betreuung anzubieten.

Doch nicht nur auf diesem Gebiet lässt sich in Österreich ein grober Mangel festmachen. Obwohl in anderen Ländern verpflichtend, fehlt es hierzulande an einer ärztlichen Hinweispflicht auf rechtliche, finanzielle und psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten. In „Die Zeit“ erschien am Montag, den 9.4.18, ein Artikel über zwei Studenten in Deutschland, die sich nach einem „One-Night-Stand“ für den Schwangerschaftsabbruch entschieden. Aus ihren Schilderungen tritt deutlich zutage, dass beiden nicht bewusst war, worauf sie sich eigentlich einließen. Traurigkeit und Schwermut waren die Folge: „Wir haben uns in der Nähe einen Berg gesucht und haben dem ungeborenen Kind dort Briefe geschrieben, jeder einen einzelnen und einen Brief zu zweit. Wir haben uns bei dem Kind entschuldigt und ihm alles Gute gewünscht. Ich finde, es hat auf jeden Fall geholfen, dem Kind durch das Ritual einen Wert zu geben. Wir haben mit dem Kind dann immer öfter Kontakt aufgenommen, ihm einen Namen gegeben, haben gesagt: Es war nicht nur ein Zellhaufen, sondern etwas Größeres. Als wir die Briefe auf dem Berg verbrannt haben, ist am Himmel ein Stern aufgeleuchtet.“ In diesem Zeugnis lesen wir, wie sehr es diesen jungen Menschen geholfen hätte, gute Alternativen aufzuzeigen. In Österreich gibt es weder eine verpflichtende psychosoziale Beratung, über Folgen und Alternativen, noch eine gesetzliche Bedenkfrist. Beides wäre jedoch eine unerlässliche Hilfe für Frauen in Konfliktschwangerschaften.

Hier ist ein dringender Handlungsbedarf zu verorten. Schwangere Frauen dürfen, vor allem in einem der reichsten Länder dieser Welt, nicht im Stich gelassen werden. Kinder mit Behinderung ebenso wenig.

3 Comments

    April 30, 2018 REPLY

    ich bedanke mich für den Artikel den ich ausgezeichnet finde. ich bin seit 1975 aus vollem Herzen Lebensschützer und schliesse mich allen Meinungen an, die dazu beitragen, dass die Schwächsten der Gesellschaft das Recht auf Leben bekommen, wie es in der in der EU Verordnung steht – Recht auf Leben ist durchsetzbar – versuchen wir es auf allen Ebenen – Helfen wir unendlich den Müttern, die mit ihrer Schwangerschaft in Konflikt kommen – binden wir auch die Väter und das Umfeld mit ein, die in diesem Entscheidungsprozess plötzlich wichtig werden, damit ihnen in einer geraumen Zeit jedwede Hilfe angeboten werden könnte, wenn sie ihrem Kind das Recht auf Leben ermöglichen, wie es als höchster Wert der EU festgeschrieben ist.

    Ich wünsche Ihnen mit ihrer Aktion #fairändern den langersehnten Erfolg – ich werde mithelfen

    May 5, 2018 REPLY

    Tolle Initiative; bitte auch unterstützen!

    May 5, 2018 REPLY

    nicht nur in Österreich gibt es keine Beratung und Unterstützung der Schwangeren Frauen, die aus irgend einem Grund in Not sind. wenn es in Italien zwar einen Paragrafen im Gesetz gibt, der Abtreibung straffrei macht, so wird dieser nicht eingehalten und somit wird grob gegen das Gesetz verstoßen. Da das Gesetz an sich schon eine grobe Menschrechtsverletzung ist, verwundert es nicht, dass auch dieser Passus nicht eingehalten wird. Wie viel Leid und Elend aber diese unsägliche Abtreibungsgeschichte in ganze Völker gebracht hat, sehen wir längst. Darum: eilt herbei und helft Frauen, ihr Kind zur Welt zu bringen, wie immer die Möglichkeit eines Jeden auch aussehen mag, und wenn es nur ein freundlicher und wohlwollender Blick für ein Kind, ob behindert oder gesund oder für eine schwangere Frau ist

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